Veröffentlichung BMF-Schreiben vom 15.12.2017 zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach §45a Absatz 2 und 3 EStG
( IV C 1 - S 2401/08/10001 :018)
Nach dem letztmalig am 3.12.2014 überarbeiteten Anwendungsschreiben zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a EStG hat das BMF eine Neuveröffentlichung publiziert. Hierin stellt der Gesetzgeber u.a. weitere Ausweise und Kennziffern zur Umsetzung der Anforderungen aus dem neuen Investmentsteuergesetz 2018 zur Verfügung.
Wie erwartet, umfassen die neuen Musterbescheinigungen I (Privatanleger) und III (betriebliche und ausländische Anleger) in Bezug auf die aus Investmentfonds erwirtschafteten Erträge umfangreiche Änderungen, die eine grundlegende Überarbeitung des Steuerreportings für private und betriebliche Anleger erfordert. Sofern Sie hierzu Fragen oder unsere Unterstützungsleistung bei der Umsetzung benötigen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Nachfolgend stellen wir Ihnen gerne den Link zum Download des BMF-Schreibens zur Verfügung.
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Update vom 27.6.2018
In Bezug auf die im obigem BMF-Schreiben enthaltene Randziffer 32 wurde durch das aktuell veröffentlichte BMF-Schreiben vom 27.6.18 (IV C 1 - S-2401 / 08 / 10001 :019) der zusätzliche, nachrichtliche Ausweis des Gewinns aus Aktienveräußerungen vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten angewiesen.
Diese Anforderung tritt für Kapitalerträge erstmals in Kraft, welche ab dem 31.12.2018 zufließen.