27.06.2018

Veröffentlichung BMF-Schreiben vom 15.12.2017 zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach §45a Absatz 2 und 3 EStG
( IV C 1 - S 2401/08/10001 :018)

Nach dem letztmalig am 3.12.2014 überarbeiteten Anwendungsschreiben zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a EStG hat das BMF eine Neuveröffentlichung publiziert. Hierin stellt der Gesetzgeber u.a. weitere Ausweise und Kennziffern zur Umsetzung der Anforderungen aus dem neuen Investmentsteuergesetz 2018 zur Verfügung.

Wie erwartet, umfassen die neuen Musterbescheinigungen I (Privatanleger) und III (betriebliche und ausländische Anleger) in Bezug auf die aus Investmentfonds erwirtschafteten Erträge umfangreiche Änderungen, die eine grundlegende Überarbeitung des Steuerreportings für private und betriebliche Anleger erfordert. Sofern Sie hierzu Fragen oder unsere Unterstützungsleistung bei der Umsetzung benötigen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Nachfolgend stellen wir Ihnen gerne den Link zum Download des BMF-Schreibens zur Verfügung.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2017-12-15-steuerbescheinigung-kapitalertraege.pdf

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Update vom 27.6.2018

In Bezug auf die im obigem BMF-Schreiben enthaltene Randziffer 32 wurde durch das aktuell veröffentlichte BMF-Schreiben vom 27.6.18 (IV C 1 - S-2401 / 08 / 10001 :019) der zusätzliche, nachrichtliche Ausweis des Gewinns aus Aktienveräußerungen vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten angewiesen.

Diese Anforderung tritt für Kapitalerträge erstmals in Kraft, welche ab dem 31.12.2018 zufließen.

15.06.2018

Veröffentlichung eines BMF-Entwurfs / Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG 2018)

Zum 1.1.2018 hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend reformiert. Neben einer deutlich vereinfachten Ertragsbesteuerung unterliegen zukünftig auch die ab 2018 erwirtschafteten Veräußerungsgewinne aus Fondsanlagen im Privatvermögen einer neuen Besteuerungssystematik, welche nunmehr auch für den inländischen Privatanleger nachvollziehbarer geworden ist.

Wie die Erfahrung im Bankwesen bei der Umsetzung von steuerlichen Anforderungen zeigt, verstecken sich jedoch auch bei dieser Reform diverse Fallstricke und Lücken, die auch in naher Zukunft weitere Nachbesserungen und Klarstellungen durch den Gesetzgeber vermuten lassen.

So wurden bereits in den vergangenen 12 Monaten diverse Entwürfe und nur wenige finale Anwendungsschreiben durch das BMF in Umlauf gebracht, die die technischen Mühlen weiterhin auf Hochtouren mahlen lassen und für volle Anforderungskataloge bei den abwickelnden Banken und Finanzdienstleistern sorgt, da zusätzlich per Jahresbeginn 2019 zwei weitere wichtige Meilensteine (die Erhebung der Vorabpauschale und das Steuerreporting für das Jahr 2018) pünktlich zu bewältigen sind.

Ganz aktuell wurde ein weiteres, mehrseitiges Anwendungsschreiben zur Abstimmung und Vorbereitung auf die neuerlichen Veränderungen und Klarstellungen der Fondsbesteuerung durch das BMF veröffentlicht. Hieraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen von bisher bekannten Themen und Fragestellungen rund um die Reform der Investmentbesteuerung.

Unser Haus setzt sich bereits seit Jahren mit der Ertrags- und Gewinnbesteuerung von Investmentfonds, sowie dem damit einhergehenden Steuerreporting im Bankenumfeld auseinander und weiß die Besonderheiten dieser gesetzlichen Anforderungen gezielt in die Infrastruktur und Systemlandschaft eines WP-Dienstleisters zu integrieren. Zudem sind wir in bankenübergreifenden Arbeitskreisen aktiv und erhalten so vorab wichtige Informationen quasi „aus erster Hand“, welche wir im Rahmen unserer Projekteinsätze und Unterstützungsleistungen gezielt einsetzen.

Wir würden wir uns freuen, wenn Sie unser Team und unsere Skills näher kennenlernen möchten.
Für die weitere Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte die gegebenen Möglichkeiten auf unserer Homepage.

20.04.2018

Veröffentlichung BMF-Schreiben Fristverlängerung zur Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen bei Investmentfonds mit kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr (IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :020)

Mit Schreiben vom 9.4.2018 hat das BMF nunmehr auf die vom Verband der Auslandsbanken adressierten Fragen reagiert. Hierbei ging es primär um Anwendungs- und Übergangsvorschriften aus dem § 56 des ab 1.1.2018 rechtswirksam gewordenen Investmentsteuergesetzes 2018. Bislang mussten die Kapitalverwaltungsgesellschaften gemäß dem alten InvStG eine viermonatige Frist für die Veröffentlichung von Besteuerungsgrundlagen beachten. Innerhalb dieses Zeitraums waren diese gefordert, das für das abgeschlossene Fondsgeschäftsjahr steuerlich relevante Zahlenwerk prüfen und testieren zu lassen.

Das aktuelle BMF-Schreiben regelt nunmehr für die nach § 56 Absatz 1 Satz 3 InvStG fingierten Rumpfgeschäftsjahre auch eine Verlängerung dieser Übergangsfrist auf nunmehr 12 Monate für Investmentfonds mit einem kalenderjahrgleichen Geschäftsjahr.

Deren Frist zur Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen endet nunmehr ebenfalls zum 31.12.2018.

Durch diese Verlängerung soll eine Möglichkeit geschaffen werden, den sich zum Jahresende 2017 zusammenballenden Aufwand für die Erstellung und Testierung von Besteuerungsgrundlagen zeitlich zu strecken.

Nachfolgend stellen wir Ihnen gerne den Link zum Download des BMF-Schreibens zur Verfügung.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Investmentsteuer/2018-04-09-Fristverlaengerung-Veroeffentlichung-Besteuerungsgrundlagen-Investmentfonds.pdf

09.07.2016

Der Bundesrat hat am 8.7.2016 dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung zugestimmt, das der Bundestag am 9.6.2016 verabschiedet hatte. Das neue Investmentsteuerrecht wird zum 1.1.2018 in Kraft treten. Die Regelungen zu den sogenannten Cum/Cum-Geschäften sollen hingegen rückwirkend zum 1.1.2016 gelten, um Gestaltungen schon in der Dividendensaison 2016 zu verhindern. 

<Link auf den aktuellen Entwurf des Gesetzes>

20.01.2016

Vom Bundesministerium der Finanzen, kurz BMF, wurde am 18.12.2015 der Referentenentwurf für das Gesetz zur „Reform der Investmentbesteuerung“, das sog. Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) veröffentlicht.

Kernelemente des Referentenentwurfs sind u.a.:

  1. die Einführung eines "intransparenten" Besteuerungssystems für Investmentfonds in Deutschland, welches wie bei anderen Körperschaften auf einer differenzierten Besteuerung von Fonds und Anleger basiert
  2. die Fortführung des derzeitigen – semitransparenten – Besteuerungsverfahrens für Spezial-Investmentfonds unter Beibehaltung des derzeitigen Anforderungskatalogs

Zwischenzeitlich wurde im Januar jedoch bereits ein neuer, zweiter Diskussionsentwurf veröffentlicht und den Interessensverbänden zur erneuten Stellungnahme übersandt.

Dieses recht ungewöhnliche Vorgehen zeigt und verdeutlicht, welche Diskussionen bereits um den aktuellen Referentenentwurf zur Investmentsteuerreform geführt werden und wie schnelllebig selbst die aktuell bereits beschlossenen Gesetzesvorschläge sind.

Bis zum 15.1.2016 bietet sich für die Interessensverbände eine erneute Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit dem Regierungsentwurf ist somit in Kürze zu rechnen.

Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist im II. Quartal 2016 zu erwarten, um damit im Ergebnis zum 1.1.2018 in dann geltendes Recht umgesetzt zu werden.

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