Der Bundesrat hat am 8.7.2016 dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung zugestimmt, das der Bundestag am 9.6.2016 verabschiedet hatte. Das neue Investmentsteuerrecht wird zum 1.1.2018 in Kraft treten. Die Regelungen zu den sogenannten Cum/Cum-Geschäften sollen hingegen rückwirkend zum 1.1.2016 gelten, um Gestaltungen schon in der Dividendensaison 2016 zu verhindern.
<Link auf den aktuellen Entwurf des Gesetzes>