Vom Bundesministerium der Finanzen, kurz BMF, wurde am 18.12.2015 der Referentenentwurf für das Gesetz zur „Reform der Investmentbesteuerung“, das sog. Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) veröffentlicht.

Kernelemente des Referentenentwurfs sind u.a.:

  1. die Einführung eines "intransparenten" Besteuerungssystems für Investmentfonds in Deutschland, welches wie bei anderen Körperschaften auf einer differenzierten Besteuerung von Fonds und Anleger basiert
  2. die Fortführung des derzeitigen – semitransparenten – Besteuerungsverfahrens für Spezial-Investmentfonds unter Beibehaltung des derzeitigen Anforderungskatalogs

Zwischenzeitlich wurde im Januar jedoch bereits ein neuer, zweiter Diskussionsentwurf veröffentlicht und den Interessensverbänden zur erneuten Stellungnahme übersandt.

Dieses recht ungewöhnliche Vorgehen zeigt und verdeutlicht, welche Diskussionen bereits um den aktuellen Referentenentwurf zur Investmentsteuerreform geführt werden und wie schnelllebig selbst die aktuell bereits beschlossenen Gesetzesvorschläge sind.

Bis zum 15.1.2016 bietet sich für die Interessensverbände eine erneute Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit dem Regierungsentwurf ist somit in Kürze zu rechnen.

Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist im II. Quartal 2016 zu erwarten, um damit im Ergebnis zum 1.1.2018 in dann geltendes Recht umgesetzt zu werden.

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